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Seminardetails:
PräsenzSeminar
0036NW
Störfallrecht
Umsetzung des (europäischen) Störfallrechts im Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
Dr. Johannes Grüner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf.
Dr. Norbert Wiese, Fachbereichsleiter, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
11.07.2018
Dortmund
Die Anmeldemöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite!
Hier können Sie die Informationen zum Seminar als PDF-Datei herunterladen:
Seminarziele:
Kommunen müssen sich bei der Bauleitplanung seit einiger Zeit auch mit den europarechtlichen geprägten Anforderungen des Störfallrechts auseinandersetzen. Der in § 50 S. 1 BImSchG niedergelegte Trennungsgrundsatz verlangt eine verträgliche Zuordnung widerstreitender Nutzungen. Die Umsetzung dieser sehr vage formulierten Anforderung bereitet in der Praxis – insbesondere in historisch gewachsenen Gemengelagen – Probleme. Die Herstellung eines größtmöglichen Schutzniveaus bei gleichzeitiger Schonung bereits ansässiger Betriebe stellt die Kommunen oft vor große Schwierigkeiten.
Seit der sog. Mücksch-Entscheidung des EuGH ist überdies klar, dass die Anforderungen des störfallrechtlichen Trennungsgebots auch in Genehmigungsverfahren zu beachten sind. Auch hier sind in der Praxis große Unsicherheiten hinsichtlich Reichweite und Handhabung des Störfallschutzes bei der Erteilung von bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen festzustellen.
Zusätzliche Brisanz hat das Thema durch die Seveso-III-Richtlinie und deren Umsetzung gewonnen. In diesem Zusammenhang wird aktuell auch die sog. TA Abstand erarbeitet.
Im Seminar werden Inhalt und Reichweite des störfallrechtlichen Trennungsgrundsatzes erörtert und Leitlinien für die kommunale Praxis erarbeitet. Darüber hinaus wird ein Ausblick auf die TA Abstand gegeben.
Seminarinhalte:
1. Die Seveso-Richtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht (Wiese)
a. Grundzüge des Störfallrechts
b. Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im BImSchG
c. Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG (nur Hinweis)
2. Die Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes (Wiese)
a. Grundsätzliche Vorgehensweise nach dem Leitfaden KAS-18
b. Erfahrungen, offene Fragen, Probleme
c. Fallbeispiele
3. TA Abstand – Sachstand und Ausblick (Wiese)
4. Berücksichtigung des Störfallschutzes in der Bauleitplanung (Grüner)
a. Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten
b. Festsetzungsbeispiele
c. Bebauungspläne nach § 9 Abs. 2c BauGB
5. Störfallschutz im Genehmigungsverfahren (Grüner)
a. Neuere Rechtsprechung des EuGH
b. Konsequenzen für die Baugenehmigungsverfahren im Innenbereich, Prüfprogramm der Behörden
c. Baugenehmigungen im unbeplanten Außenbereich, § 35 BauGB
d. BImSchG-Genehmigungen
6. Gerichtliche Kontrolldichte, Abwehrrechte (Grüner)
7. Diskussion und Ausblick (Wiese/Grüner)
Referent(inn)en:
Herr Dr. Johannes Grüner
, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Düsseldorf
Herr Dr. Norbert Wiese
, Fachbereichsleiter, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
Teilnahmegebühren:
(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen; die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist
nicht
in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)
Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
292,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
112,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende in der öffentlichen Verwaltung und Vollzeitstudierende
362,00 EUR (USt-frei) für Andere
Anmeldung zum PräsenzSeminar:
Kennziffer:
0036NW
Seminarthema:
Umsetzung des (europäischen) Störfallrechts im Bauplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
Termin:
11.07.2018; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort:
Bildungszentrum Handwerkskammer Dortmund, Ardeystraße 93, 44139 Dortmund
Anmelde- und Stornofrist:
Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
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