SEMINARZIELE:
Die seit dem 24. Juni 2024 geltende Hundehalteverordnung (HundehV) des Landes Brandenburg umfasste grundlegende
Neuerungen zum ordnungsrechtlichen Umgang mit gefährlichen Hunden.
Zu den Neuregelungen zählen insbesondere die Abschaffung des
Regelungskonzeptes der Rasselisten. Es soll vor allem das Verhalten des Hundes
und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend sein. Die örtliche
Ordnungsbehörde hat in jedem Einzelfall (z. B. nach einem Biss) die
Gefährlichkeit eines Hundes festzustellen.
Wesentlich ist auch die obligatorische Kennzeichnungspflicht mittels
eines Mikrochip-Transponders für alle Hunde, die älter als acht Wochen sind.
Die Anzeigepflicht legt der Halterin/dem Halter auf, den Nachweis der Rasse,
Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer bei der Ordnungsbehörde vorzulegen.
Vor dem Hintergrund der Praxiserfahrungen in den Ordnungsbehörden soll
die Hundehalterverordnung anhand typischer konkreter Anwendungsfälle behandelt
und so eine Sicherheit für den künftigen Vollzug vermittelt werden. An einem
Sachverhalt wird eine konkrete Ordnungsverfügung erläutert.
Unabhängig von den spezifischen Anforderungen der
Hundehalterverordnung sollen auch die allgemeinen Anforderungen an den
korrekten Vollzug des Ordnungsrechts in den Kommunen erläutert werden. Wegen
der breit gefächerten rechtlichen Grundlagen sind die Anforderungen besonders
hoch. Neben dem materiellen Ordnungsrecht sind u. a. die Bestimmungen des
Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Vollstreckungsgesetzes zu beachten.
Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an
„info@pafvf.de“ oder per Fax an „0331/27344925“ zusenden, die wir dann umgehend
an den Referenten weiterleiten werden.
SEMINARINHALTE:
Inhalte der Hundehalterverordnung
· Halten und Führen von Hunden
· Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht
· Leinenpflicht und Maulkorbzwang
· Pflicht zur Beseitigung der durch Hunde verursachten Verunreinigungen
· Halten und Führen gefährlicher Hunde
· Erlaubnisverfahren für gefährliche Hunde
· Übergangsregelungen
Vollzug der Hundehalterverordnung
· Untersagung der Hundehaltung
· Überlassung und Tötung von Hunden
· Sicherstellung und Gewahrsamsbegründung
· Allgemeine Anordnungen zur Hundehaltung, wie Grundstückssicherung
Die Ordnungsverfügung an praktischen
Beispielfällen
· Bestimmtheit der Anordnungen
· Definition der Gefahr
· Begründungsumfang
· Vollstreckungsmaßnahmen und Ihre Androhung
· Sofortige Vollziehung
· Sofortvollzug durch Vollstreckung
Rechtsschutz
· Aussetzung der Vollziehung
· Widerspruchsverfahren
· Vorbereitung der Verwaltungsakte im Klageverfahren
Verfahren des Vollzuges
· Anwendung von Zwangsmaßnahmen
· Standardmaßnahmen nach dem OBG
· Durchsetzung der Chippflicht
· Vollzugshilfeverfahren durch die Polizei
· Ordnungswidrigkeitenverfahren
· Hundesteuer und Ordnungsrecht
REFERENT:
Herr Göran Schrey, Amtsdirektor des Amtes Plessa; bis
Ende 2016 als Leiter „Rechtliche Aufsicht“ im „Amt für Bauaufsicht, Umwelt und
Denkmalschutz“ der Kreisverwaltung Elbe-Elster tätig
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
338,00 EUR (USt-frei)
für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
165,00 EUR (USt-frei)
für Auszubildende und Vollzeitstudierende
395,00 EUR (USt-frei)
für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0137BB
Seminarthema: Hundehalteverordnung des Landes
Brandenburg: Praxiserfahrungen der Ordnungsbehörden
Termin: 24.11.2026; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: Gebäude der KVBB: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Pappelallee
5, 14469 Potsdam
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.