SEMINARZIELE:
Vor dem Hintergrund der aktuellen
Entwicklungen im Ordnungsrecht des Landes Brandenburg sollen die Bestimmungen
des allgemeinen Ordnungsrechts und die verschiedenen Vollzugsprobleme
verdeutlicht werden.
Der Druck auf die
kommunalen Ordnungsbehörden wächst: Bürger werden anspruchsvoller,
Rechtsgrundlagen komplexer und die Situationen im Außendienst dynamischer. Wer
hier rechtssicher handeln will, muss das Zusammenspiel von OBG,
Verwaltungsverfahren und Vollstreckung „im Schlaf“ beherrschen.
In diesem Seminar
machen wir Sie fit für die Praxis – damit Ihre Maßnahmen einer rechtlichen
Prüfung nicht nur standhalten, sondern vor Ort konsequent durchgesetzt werden
können.
Dazu werden auch die praktisch relevanten
Standardmaßnahmen nach dem Polizeigesetz anhand typischer konkreter
Anwendungsfälle erläutert.
Dieses Seminar ist keine Vorlesung, sondern
ein Werkzeugkasten. Wir gehen den Weg von der ersten Sachverhaltsaufklärung bis
zur endgültigen Gefahrenabwehr gemeinsam durch. Bringen Sie Ihre schwierigsten
Fälle mit! Wir analysieren reale Szenarien und erarbeiten Lösungen, die Sie am
nächsten Tag direkt anwenden können.
Auch können Sie uns gerne Ihre
Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ zusenden, die wir dann
umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
SEMINARINHALTE:
OBG im Wandel – Praxis
trifft Rechtsrahmen
· Update Brandenburg: Wir werfen einen
scharfen Blick auf die aktuellen Entwicklungen im brandenburgischen
Ordnungsrecht. Was hat sich geändert und was bedeutet das konkret für Ihr
Handeln?
· Abgrenzung: Klarheit über die
Zuständigkeiten zwischen den allgemeinen Ordnungsbehörden (OBG) und der Polizei
(BbgPolG).
· Ermessen und
Verhältnismäßigkeit: Die „Schranken“ des Eingriffs; insbesondere im Außendienst ist die
sofortige Entscheidung vor Ort oft rechtlich angreifbar
· Verhältnis zu
Verwaltungsverfahren und Vollstreckungsgesetzen
· Rechtsfolgen und
zentrale Maßnahmen
Bescheidtechnik – Klarheit, Wirkung, Rechtssicherheit
· Aufbau, Formulierungen,
Fristen, Rechtsbehelfe
· Bestimmtheitsgrundsatz: Ein Bescheid (oder eine
mündliche Anordnung vor Ort) muss so präzise sein, dass der Bürger genau weiß,
was er tun, lassen oder dulden soll (§ 37 VwVfGBbg).
· Anordnung der sofortigen
Vollziehung: Wann ist das „besondere öffentliche Interesse“ gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4
VwGO bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen wirklich gegeben?
· Fehlerquellen und
Praxishinweise
Betretungsrecht von
Grundstücken – zwischen Eigentumsschutz
und Gefahrenabwehr:
„Wann Sie die Schwelle überschreiten dürfen – und wann nicht.“
· Rechtsgrundlagen,
Voraussetzungen, Abwägungen
· Praxisabläufe,
Sicherheit, Zusammenarbeit mit Eigentümern/Nutzern
Außendienstpraxis und
Vollstreckung
· Anwendung von
Zwangsmitteln (Ersatzvornahme, Zwangsgeld, unmittelbarer Zwang) nach dem
Verwaltungsvollstreckungsgesetz Brandenburg.
· Besonderes Augenmerk auf
die Standardmaßnahmen (z.B. Platzverweisung, Sicherstellung), die durch den
Verweis im OBG auf das Polizeigesetz anwendbar werden.
· Entscheidungswege in
Echtzeit
REFERENT:
Herr Göran Schrey, Amtsdirektor des Amtes
Plessa; bis Ende 2016 als Leiter „Rechtliche Aufsicht“ im „Amt für Bauaufsicht,
Umwelt und Denkmalschutz“ der Kreisverwaltung Elbe-Elster tätig
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
338,00 EUR (USt-frei)
für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
165,00 EUR (USt-frei)
für Auszubildende und Vollzeitstudierende
395,00 EUR (USt-frei)
für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0130BB
Seminarthema: Aktuelle
Entwicklungen im Ordnungsrecht des Landes Brandenburg: „Rechtssicher im Einsatz
– souveränes Handeln zwischen Büro und Außendienst“
Termin: 02.06.2026;
09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: Gebäude der KVBB: Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Pappelallee
5, 14469 Potsdam
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.