SEMINARZIELE:
Bei öffentlichen
Straßen sind die jeweiligen staatlichen oder kommunalen Träger der Baulast
dafür verantwortlich, dass ihre Bauwerke allen Anforderungen der Sicherheit und
Ordnung genügen. Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze,
die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dazu gehören nicht nur die Fahrbahn
und der Straßenunterbau, sondern u. a. auch die Brücken, Tunnel, Trogbauwerke,
Stützwände und Durchlässe sowie Lärmschutzwände und Verkehrszeichenbrücken.
In Deutschland gibt es
ca. 140.000 Straßenbrücken, die regelmäßig geprüft und unterhalten werden
müssen. Für die zuständigen Baulastträger ist dies eine große Herausforderung,
zumal viele dieser Brücken inzwischen in die Jahre gekommen sind und heute nur
noch begrenzt den Belastungen des stark angewachsenen Personen- und
Güterverkehrs genügen. Aktuell hat auch der Teileinsturz der Carolabrücke am
11.09.2024 zu einer öffentlichen Diskussion darüber geführt, ob alle Brücken
ausreichend überprüft und Mängel rechtzeitig beseitigt werden.
Das Unterlassen
erforderlicher Begutachtungen bzw. Unterhaltungsmaßnahmen kann unter Umständen
zu einem Organisationsverschulden führen und bei Personenschäden kommt auch
eine persönliche Haftung der verantwortlichen Amtsträger zivil- und
strafrechtlich in Betracht.
Im Seminar sollen die
rechtlichen Anforderungen an die
Verkehrssicherungspflicht und die dafür notwendigen Brückenprüfungen
erläutert und an Beispielen aus der Praxis verdeutlicht werden.
SEMINARINHALTE:
Verkehrssicherungspflicht aus juristischer
Sicht
· Zivilrechtliche Folgen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
o
Allgemeine Verkehrssicherungspflicht gem. §
823 BGB
o
Verkehrssicherungspflicht bei Bauwerken gem. §
836 BGB
- Verkehrssicherungspflicht bei Brücken am Beispiel Hessenwegbrücke
- Umkehr der Beweislast
- Schlussfolgerungen aus der Beweislastumkehr
o
Verkehrssicherungspflicht als Amtspflicht gem.
§ 839 BGB, Art. 34 GG
o
Organisatorische Überlegungen zur
Aufgabenwahrnehmung
- durch verwaltungseigene Bedienstete
- durch Vergabe an Dritte
- zur Umsetzung der
notwendigen Maßnahmen (z. B. kürzere Kontrollintervalle, eingehendere
Untersuchungen und Begutachtungen durch spezialisierte Ingenieure etc.)
· Strafrechtliche Folgen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
o
Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB
o
Fahrlässige Körperverletzung gem. §229 StGB
o
Baugefährdung
gem. § 319 StGB
Verkehrssicherungspflicht
aus technischer Sicht
· Prüfvorschriften, z. B. DIN 1076
· Dokumentation der Bauwerksprüfung
· Verfügbarkeit der Ergebnisse
· Rolle des Baubestandswerks
· Analyse vorliegender Ergebnisse (z. B. Standards,
Materialeigenschaften, Lastannahmen, Risiken …)
· Erkenntnisgewinn und Schlussfolgerungen aus Schadensfällen eigener
oder anderer Verwaltungen (Baugleiche Bauwerke)
Resümee –
Schlussfolgerungen aus juristischer und technischer Sicht
· Basis: regelmäßige Überprüfung der baulichen Anlagen anhand aktueller
Erkenntnisse
· Bei festgestellten Mängeln Begegnung durch z.B. kürzere
Kontrollintervalle, intensivere und sorgfältigere Untersuchungen,
Gewichtsreduzierungen, Geschwindigkeitsreduzierungen, Fahrbahneinengungen,
Verbot für bestimmte Fahrzeuge, etwa Kettenfahrzeuge, Lkw’s (Gigaliner) etc., Verbot der Nutzung von
Brücken durch Kraftfahrzeuge etc., Kontrolle der Einhaltung der getroffenen
Verkehrsregelungen etc.
REFERENT(INN)EN:
Herr Reinhold Janssen, LRDir a. D., bis
Juni 2024: Leiter der Unterabteilung Allgemeine Rechtsangelegenheiten,
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bonn; langjähriger Dozent in
der Aus- und Fortbildung u. a. von leitenden Bauingenieuren der Wasserstraßen-
und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
Frau Dipl.-Ing. Katrin Schneider,
LTRDir’in, Leiterin der Unterabteilung Technik,
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Bonn; langjährige Dozentin in
der Aus- und Fortbildung u. a. von leitenden Bauingenieuren der Wasserstraßen-
und Schifffahrtsverwaltung (WSV)
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0118BB
Seminarthema: Kontrolle von Straßenbrücken durch Behördenmitarbeiter(innen):
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht aus juristischer und technischer
Sicht
Termin: 22.07.2025;
09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: Gebäude der KVBB: Kassenärztliche
Vereinigung Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.