SEMINARZIELE:
§ 1 SGB II (1): „Die
Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten
ermöglichen, ein Leben
zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“
Wie dieser hehre
Anspruch in der Verwaltungspraxis umgesetzt werden kann, wird wesentlich durch
die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mitbestimmt.
Im Seminar sollen die
Urteile ab 1.1.2025 sowie die dazugehörigen
Grundlagenentscheidungen vorgestellt und diskutiert werden. Die aktuellen
Entscheidungen werden dabei, soweit erforderlich, in den Gesamtkontext der
bisherigen Rechtsprechung sowie den sich ständig wandelnden rechtlichen Rahmen
eingeordnet.
SEMINARINHALTE:
Die nachfolgenden
Themenschwerpunkte werden ergänzt um eine ausführliche Darstellung und
Besprechung der neuesten – und zum Teil noch nicht veröffentlichten –
Entscheidungen des 4. und 7. Senats.
Es kann daher am Seminartag ggf. eine veränderte
Schwerpunktsetzung notwendig sein, die von den nachstehenden Inhalten abweicht.
Leistungsausschlüsse
· Altersrentnerin
· EU-Bürger
· Studierende
Verfahrensrecht
· Rund um die vorläufige
Entscheidung § 41a SGB II
· Verjährungsfristen
· Klage gegen
Aufrechnungsentscheidung
Einkommen
· einmalige kommunale
Leistung/Einwohner-Energie-Geld
· Schulgeld als
Absetzposition vom Einkommen aus BAföG
· fiktive
Bedarfsermittlung bei gemischter Bedarfsgemeinschaft
Bedarfe für Unterkunft und Heizung
· AV
Wohnen/Nachweis
der Verfügbarkeit angemessenen Wohnraums
· Kostensenkungsaufforderung
bei Reparaturaufwendungen am Eigenheim
Erstattungsanspruch
· Verjährung und
Durchsetzungsverwaltungsakt
· Erstattungsverhältnis
Amt für Ausbildungsförderung - Jobcenter
· Bestandskraft eines
VA/Aufrechnungsbefugnis
· Vw-Kosten im
HKR-Verfahren
Höhe Regelbedarfe 2022 u a
Bildung und Teilhabe (Schulgeld; Sprachkurs)
REFERENTIN:
Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht, Kassel, stellvertretende
Vorsitzende des für die Grundsicherung für Arbeitssuchende zuständigen 7.
Senats
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
338,00 EUR (USt-frei)
für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
165,00 EUR (USt-frei)
für Auszubildende und Vollzeitstudierende
395,00 EUR (USt-frei)
für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0076NW
Seminarthema: Aktuelle Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts zum SGB II
Termin: 03.12.2026;
10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort: Baukunstarchiv NRW,
Ostwall 7, 44135 Dortmund
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.