SEMINARZIELE:

 

§ 1 SGB II (1): „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten

ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“

Wie dieser hehre Anspruch in der Verwaltungspraxis umgesetzt werden kann, wird wesentlich durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mitbestimmt.

 

Im Seminar sollen die Urteile ab 1.1.2025 sowie die dazugehörigen Grundlagenentscheidungen vorgestellt und diskutiert werden. Die aktuellen Entscheidungen werden dabei, soweit erforderlich, in den Gesamtkontext der bisherigen Rechtsprechung sowie den sich ständig wandelnden rechtlichen Rahmen eingeordnet.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

Die nachfolgenden Themenschwerpunkte werden ergänzt um eine ausführliche Darstellung und Besprechung der neuesten – und zum Teil noch nicht veröffentlichten – Entscheidungen des 4. und 7. Senats.  

Es kann daher am Seminartag ggf. eine veränderte Schwerpunktsetzung notwendig sein, die von den nachstehenden Inhalten abweicht.

 

Leistungsausschlüsse

·       Altersrentnerin

·       EU-Bürger

·       Studierende

 

Verfahrensrecht

·       Rund um die vorläufige Entscheidung § 41a SGB II

·       Verjährungsfristen

·       Klage gegen Aufrechnungsentscheidung

 

Einkommen

·       einmalige kommunale Leistung/Einwohner-Energie-Geld

·       Schulgeld als Absetzposition vom Einkommen aus BAföG

·       fiktive Bedarfsermittlung bei gemischter Bedarfsgemeinschaft

 

Bedarfe für Unterkunft und Heizung

·       AV Wohnen/Nachweis der Verfügbarkeit angemessenen Wohnraums

·       Kostensenkungsaufforderung bei Reparaturaufwendungen am Eigenheim

 

Erstattungsanspruch

·       Verjährung und Durchsetzungsverwaltungsakt

·       Erstattungsverhältnis Amt für Ausbildungsförderung - Jobcenter

·       Bestandskraft eines VA/Aufrechnungsbefugnis

·       Vw-Kosten im HKR-Verfahren

 

Höhe Regelbedarfe 2022 u a

 

Bildung und Teilhabe (Schulgeld; Sprachkurs)

 

 

 

REFERENTIN:

 

Frau Jutta Siefert, Richterin am Bundessozialgericht, Kassel, stellvertretende Vorsitzende des für die Grundsicherung für Arbeitssuchende zuständigen 7. Senats

 

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

338,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

165,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

395,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer:  0076NW

 

Seminarthema: Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum SGB II

 

Termin: 03.12.2026; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr

 

Ort: Baukunstarchiv NRW, Ostwall 7, 44135 Dortmund

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

 

Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.