SEMINARZIELE:

 

Artenschutzrechtliche Verbote können sich erheblich auf die Durchführung von Maßnahmen in der Baumpflege auswirken. Dadurch erhöhen sich die Anforderungen an eine sachgerechte Baumkontrolle.

 

Die Verkehrssicherungspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und die Verbote des Artenschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die beiden wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Baumkontrolle.

 

Maßnahmen, die in der Baumkontrolle festgelegt werden, gefährden besonders geschützte Tierarten oder ihre geschützten Lebensräume. Die Beschädigung, Zerstörung oder Entnahme dieser Lebensräume sind teilweise nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten und mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafen bedroht.

 

Im Seminar werden die gesetzlichen Grenzen und Vorgaben des Artenschutzes erläutert. Es werden praxisnahe Möglichkeiten eines rechtssicheren Handelns in der Baumkontrolle aufgezeigt.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

·       Der Unterschied zwischen dem allgemeinen Artenschutz und dem besonderen bzw. strengen Artenschutz

·       Die Verbote des allgemeinen Artenschutzes (aus dem BNatSchG) für die Baumpflege

·       Die Grenzen des besonderen Artenschutzes (aus dem BNatSchG) im Baum

·       Drohende Konsequenzen bei Missachtung der artenschutzrechtlichen Vorgaben des BNatSchG, unter Berücksichtigung der Unterschiede von Fahrlässigkeit und Vorsatz

·       Wie die Verbote des Artenschutzes in der Praxis erkennbar sind und was in der Baumkontrolle und was in der Pflege beachtet werden sollte

·       Vorschlag zur Einbindung des Artenschutzes im Verfahrensablauf der Baumpflege, anhand einfacher Regeln für besonders geschützte Artengruppen.

 

 

REFERENT:

 

Herr Dipl.- Forsting. (FH) Ingo Lembcke, Sachverständiger für Baum- und Artenschutz, Mitglied des Gehölzsachverständigenverbandes Brandenburg-Berlin e.V., Autor des Fachbuches „Baumpflege unter Berücksichtigung des Artenschutzes“ im Patzer Verlag, 20 Jahre Mitarbeiter einer Naturschutzbehörde, Mitglied der Ameisenschutzwarte Brandenburg

 

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

338,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

165,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

395,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer:  0075NW

 

Seminarthema:  Artenschutz in der Baumkontrolle

 

Termin: 28.09.2026; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr

 

Ort: Baukunstarchiv NRW, Ostwall 7, 44135 Dortmund

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

 

Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.