SEMINARZIELE:
Artenschutzrechtliche
Verbote können sich erheblich auf die Durchführung von Maßnahmen in der
Baumpflege auswirken. Dadurch erhöhen sich die Anforderungen an eine
sachgerechte Baumkontrolle.
Die
Verkehrssicherungspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und die
Verbote des Artenschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind die
beiden wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Baumkontrolle.
Maßnahmen, die in der
Baumkontrolle festgelegt werden, gefährden besonders geschützte Tierarten oder
ihre geschützten Lebensräume. Die Beschädigung, Zerstörung oder Entnahme dieser
Lebensräume sind teilweise nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten
und mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafen bedroht.
Im Seminar werden die
gesetzlichen Grenzen und Vorgaben des Artenschutzes erläutert. Es werden
praxisnahe Möglichkeiten eines rechtssicheren Handelns in der Baumkontrolle
aufgezeigt.
SEMINARINHALTE:
·
Der Unterschied zwischen dem allgemeinen
Artenschutz und dem besonderen bzw. strengen Artenschutz
·
Die Verbote des allgemeinen Artenschutzes
(aus dem BNatSchG) für die Baumpflege
·
Die Grenzen des besonderen Artenschutzes
(aus dem BNatSchG) im Baum
·
Drohende Konsequenzen bei Missachtung der
artenschutzrechtlichen Vorgaben des BNatSchG, unter Berücksichtigung der
Unterschiede von Fahrlässigkeit und Vorsatz
·
Wie die Verbote des Artenschutzes in der
Praxis erkennbar sind und was in der Baumkontrolle und was in der Pflege
beachtet werden sollte
· Vorschlag zur Einbindung des Artenschutzes im Verfahrensablauf der
Baumpflege, anhand einfacher Regeln für besonders geschützte Artengruppen.
REFERENT:
Herr Dipl.- Forsting. (FH) Ingo Lembcke, Sachverständiger für Baum- und Artenschutz, Mitglied des
Gehölzsachverständigenverbandes Brandenburg-Berlin e.V., Autor des Fachbuches
„Baumpflege unter Berücksichtigung des Artenschutzes“ im Patzer Verlag, 20
Jahre Mitarbeiter einer Naturschutzbehörde, Mitglied der Ameisenschutzwarte
Brandenburg
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
338,00 EUR (USt-frei)
für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
165,00 EUR (USt-frei)
für Auszubildende und Vollzeitstudierende
395,00 EUR (USt-frei)
für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0075NW
Seminarthema: Artenschutz in der Baumkontrolle
Termin: 28.09.2026; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort:
Baukunstarchiv NRW, Ostwall 7, 44135 Dortmund
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.