SEMINARZIELE:
Nach § 58 Abs. 2 der Landesbauordnung (BauO
NRW) haben die Bauaufsichtsbehörden bei allen bauordnungsrechtlich relevanten
Vorhaben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und
die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden; sie
haben in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die
erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen sind für die
Mitarbeiter(innen) in den Bauaufsichtsämtern eine besonders anspruchsvolle
Aufgabe.
Im Seminar
sollen die Grundsätze für den Erlass von (Bau-)Ordnungsverfügungen dargestellt,
aber auch auf die Details eingegangen werden. Anhand zahlreicher Beispiele soll
besprochen werden, wie die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen und
durchgesetzt werden können – und wie nicht.
Sie können uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an
„info@pafvf.de“ zusenden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten
werden. Der Referent wird im Rahmen der rechtlichen und zeitlichen
Möglichkeiten zu den Fragen Stellung nehmen.
SEMINARINHALTE:
Die folgenden Fragen
aus der täglichen Arbeit der Bauordnungsbehörden sollen auch mit Hilfe von
Beispielen aus der Praxis erläutert, diskutiert und beantwortet werden:
·
In welchen Situationen dürfen welche baurechtlichen
Ordnungsverfügungen erlassen werden?
·
Darf auch nach langer Zeit des Hinnehmens eines
baurechtswidrigen Zustandes noch eine Verfügung erlassen werden?
·
Wer ist in welchen Fällen der richtige Adressat und
wann ist es vertretbar, einen baurechtswidrigen Zustand (ggfs. vorübergehend)
schlicht zu dulden?
·
Was muss in der Verfügung stehen und wie wird sie am
besten aufgebaut?
·
In welchen Fällen darf und sollte die sofortige
Vollziehung angeordnet werden?
·
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Vollstreckung
möglich und wann ist sie einzustellen?
REFERENT:
Herr Dr. Hubertus Schulte
Beerbühl ist Richter a. D. einer für Baurecht
zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichtes Münster, Autor des Fachbuchs
„Öffentliches Baunachbarrecht“, 2017 (Nomos-Verlag), Autor des Praxishandbuchs
„Baurecht NRW“, 6. Auflage 2021 (Nomos-Verlag), Mitherausgeber des StichwortKommentars Nachbarrecht, 2021 (Nomos-Verlag) sowie
langjähriger Dozent für verschiedene Institutionen und Kommunen.
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
338,00 EUR (USt-frei)
für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
165,00 EUR (USt-frei)
für Auszubildende und Vollzeitstudierende
395,00 EUR (USt-frei)
für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0074NW
Seminarthema: Baurechtliche
Ordnungsverfügungen erlassen und durchsetzen
Termin: 08.07.2026; 10:00 Uhr - 16:30
Uhr
Ort: Baukunstarchiv NRW, Ostwall 7, 44135 Dortmund
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.