SEMINARZIELE:

 

Nach § 58 Abs. 2 der Landesbauordnung (BauO NRW) haben die Bauaufsichtsbehörden bei allen bauordnungsrechtlich relevanten Vorhaben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden; sie haben in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Diese Maßnahmen sind für die Mitarbeiter(innen) in den Bauaufsichtsämtern eine besonders anspruchsvolle Aufgabe.

 

Im Seminar sollen die Grundsätze für den Erlass von (Bau-)Ordnungsverfügungen dargestellt, aber auch auf die Details eingegangen werden. Anhand zahlreicher Beispiele soll besprochen werden, wie die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen und durchgesetzt werden können – und wie nicht.

 

Sie können uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ zusenden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden. Der Referent wird im Rahmen der rechtlichen und zeitlichen Möglichkeiten zu den Fragen Stellung nehmen.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

Die folgenden Fragen aus der täglichen Arbeit der Bauordnungsbehörden sollen auch mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis erläutert, diskutiert und beantwortet werden:

 

·       In welchen Situationen dürfen welche baurechtlichen Ordnungsverfügungen erlassen werden?

·       Darf auch nach langer Zeit des Hinnehmens eines baurechtswidrigen Zustandes noch eine Verfügung erlassen werden?

·       Wer ist in welchen Fällen der richtige Adressat und wann ist es vertretbar, einen baurechtswidrigen Zustand (ggfs. vorübergehend) schlicht zu dulden?

·       Was muss in der Verfügung stehen und wie wird sie am besten aufgebaut?

·       In welchen Fällen darf und sollte die sofortige Vollziehung angeordnet werden?

·       Unter welchen Voraussetzungen ist eine Vollstreckung möglich und wann ist sie einzustellen?

 

 

REFERENT:

 

Herr Dr. Hubertus Schulte Beerbühl ist Richter a. D. einer für Baurecht zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichtes Münster, Autor des Fachbuchs „Öffentliches Baunachbarrecht“, 2017 (Nomos-Verlag), Autor des Praxishandbuchs „Baurecht NRW“, 6. Auflage 2021 (Nomos-Verlag), Mitherausgeber des StichwortKommentars Nachbarrecht, 2021 (Nomos-Verlag) sowie langjähriger Dozent für verschiedene Institutionen und Kommunen.  

 

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

338,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

165,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

395,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer:  0074NW

 

Seminarthema: Baurechtliche Ordnungsverfügungen erlassen und durchsetzen

 

Termin: 08.07.2026; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr

 

Ort: Baukunstarchiv NRW, Ostwall 7, 44135 Dortmund

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

 

Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.