SEMINARZIELE:

 

Das Vergaberecht beinhaltet eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen. Darüber hinaus wird es fortlaufend transformiert. Konsequenz dessen ist auch, dass die vergaberechtskonforme Ausschreibung von Bau- und Planungsleistungen an die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter(innen) in den Kommunen hohe Anforderungen stellt.

 

Dies bedeutet auch, dass Sie als zuständige Fachfrau oder zuständiger Fachmann der kommunalen Verwaltung die aktuelle Rechtsprechung bei Ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen.

 

Im Seminar sollen anhand ausgewählter Fälle, die für die Verwaltungspraxis von besonderer Bedeutung sind, die aktuellen Entwicklungen der vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, erläutert werden.

 

Auch können Sie uns gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ zusenden, die wir dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

·       „Gut geschätzt ist halb gewonnen.“ Neues und Bekanntes zur Auftragswertschätzung

 

·       „Es wächst zusammen was zusammengehört.“ Der funktionale Zusammenhang bei Beschaffungen

 

·       Zu spät? – Bieterfragen und Rügen

 

·       „London – Paris – New York, jedes Los gewinnt.“ Die Vergabe komplexer Beschaffungen im Spannungsverhältnis zwischen Losgebot und Gesamtvergabe

 

·       „Das war doch ganz was anderes.“ – Referenzen fordern, nachfordern und zum Thema Vertrauensschutz

 

·       „Das war doch gar nicht so gemeint!“ Anforderungen an eine eindeutige Leistungsbeschreibung

 

·       „Dazu stand da nichts.“ – Bieterkonzepte: Neues zu formalen Anforderungen und Bekanntes zur vertraglichen Sicherung

 

·       „Das haben wir doch nicht gewollt!“ Die Gefahr der Bildung von Unterkriterien bei der Angebotswertung

 

·       „Das gaeb´s doch nicht.“ Möglichkeiten und Grenzen bei der Verwendung von gaeb-Dateien

 

·       Mehr oder doch anders – Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

 

 

REFERENT(INN)EN:

 

Herr Klaus Neitzke, Vorsitzender und Hauptamtlicher Beisitzer der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Mitglied der Kammer seit 2019. Davor war er als Rechtsanwalt mehrere Jahre in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Hamburg und Berlin im Bereich Vergabe-, europäisches Beihilfen- und Zuwendungsrecht tätig. Darüber hinaus lehrt er als Dozent u. a. an der Fortbildungsakademie des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen und an der Hochschule für Polizei und Verwaltung Nordrhein-Westfalen.

 

Frau Charlotte Jodocy, Rechtsanwältin im Vergabe- sowie im Zuwendungsrecht – spezialisiert auf die Beratung von öffentlichen Auftraggebern und Bietern in nationalen und EU-weiten Vergabeverfahren. Sie vertritt zudem nationale und internationale Mandanten vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen.

 

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

382,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer:  0069NW

 

Seminarthema: Aktuelle Rechtsprechung zum Bauvergaberecht: Ausgewählte Fälle

  

Termin: 08.07.2025; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr

 

Ort: Baukunstarchiv NRW, Ostwall 7, 44135 Dortmund

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

 

Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.