SEMINARZIELE:
Grundsätzlich hat jeder
nach Art. 14 Abs. 1 GG das Recht, im Rahmen der geltenden rechtlichen
Regelungen sein Grundstück zu bebauen, zu verändern und zu nutzen. Dies wird
als Baufreiheit bezeichnet. Um jedoch Gefahren zu vermeiden und das Bauen
zu ordnen, hat der Gesetzgeber für die Errichtung, Änderung und
Nutzungsänderung ein grundsätzliches Verbot erteilt, bis durch die
Bauaufsichtsbehörde die Bebauung, Veränderung oder Nutzungsänderung gestattet
worden ist.
Die Prüfung der
Bauaufsichtsbehörde umfasst das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und das
Baunebenrecht. Dabei ist auch die aktuelle Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Im Seminar sollen
aktuelle Entwicklungstendenzen in der Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere
in Nordrhein-Westfalen, erläutert und typische Problemfälle aus der
Verwaltungspraxis von Baugenehmigungsbehörden besprochen werden. Dabei stellt
die Baugenehmigung nach wie vor das zentrale Instrument im Bereich der
Zulassung baulicher Anlagen dar. Das Seminar konzentriert sich auf die Themen
rund um die Rechtsnatur der Baugenehmigung mit ihrer Feststellungs- und
Gestattungswirkung sowie dem Prüfungskatalog.
Auch können Sie uns
gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ zusenden, die wir
dann umgehend an den Referenten weiterleiten werden.
SEMINARINHALTE:
Die Baugenehmigung als Verwaltungsakt
· Feststellungswirkung (rechtskräftige Ablehnung; Rechtsnachfolge in
Bauordnungsverfügungen; Bestandschutz; Schwarzbau)
· Bindungswirkung: Nachtrag und Aliud
· Inhalt von Baugenehmigungen/Auslegung/Bestimmtheit/Bezugnahmen auf
Schallgutachten etc.
· Verlängerung von Baugenehmigungen
· Aufhebung von Baugenehmigungen
Bauvorbescheide
· Verhältnis Bauvorbescheid und Baugenehmigung
· Zulässige Gegenstände von Bauvorbescheiden
Duldung als Verwaltungsakt
Schlusspunkttheorie
Prüfungsprogramm im „vereinfachten Verfahren“
Sonstiges materielles Bauordnungsrecht
· Aktuelle Rechtsprechung und Nachbarschutz
REFERENT:
Herr Dr. Claas Birkemeyer LL.M., Rechtsanwalt
und Notar, Fachanwalt
für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der
Sozietät Streitbörger, Bielefeld; Lehrbeauftragter der Universität Bielefeld,
Referent bei der Akademie der Architektenkammer NRW und der Deutschen Anwaltakademie.
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0068NW
Seminarthema: Baugenehmigungen in NRW: Aktuelle
Rechtsprechung und typische Problemfälle
Termin: 02.07.2025; 10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ort: Baukunstarchiv
NRW, Ostwall 7, 44135 Dortmund
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser
Webseite.