SEMINARZIELE:
In § 34 Abs. 1 BauGB
heißt es: „Innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach
Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung
gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Diese auf den ersten Blick klare Regelung, wirft bei ihrer konkreten
Umsetzung immer wieder Fragen auf:
Anhand welcher Kriterien können Innen- und Außenbereich abgegrenzt
werden?
Besteht ein
Bebauungszusammenhang?
Wann liegt ein
„Ortsteil“ vor?
Wie weit reicht die
„nähere Umgebung“?
Wann fügt sich ein
Vorhaben ein?
…
Ferner sollen die
Auswirkungen des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur
Wohnraumsicherung (inkl. Bauturbo) auf die
Zulässigkeit im Innenbereich thematisiert werden.
Zu diesen und weiteren Fragen sollen Ihnen im Seminar anwendbare
Entscheidungskriterien für die Verwaltungspraxis an die Hand gegeben werden.
Auch können Sie uns
gerne Ihre Fragen/Praxisfälle per E-Mail an „info@pafvf.de“ zusenden, die wir
dann umgehend an die Referenten weiterleiten werden.
SEMINARINHALTE:
Grundlegende Anwendungsvoraussetzungen
· Systematik des § 34
· Anwendungsbereich der Vorschrift
· Faktische Baugebiete
· Anforderungen an das „Einfügen“
· Praktische Anwendungsbeispiele
· Gesicherte Erschließung
· Die Zusatzprüfungen nach Abs. 1 Satz 2
Besonderheiten nach Abs. 3 und Abs. 3a
· Zentrale Versorgungsbereiche
· Möglichkeiten zur Abweichung beim Einfügenserfordernis
Besonderheiten nach Abs. 3b und § 246e (Bauturbo)
· Modifikation der Rahmenlehre
· Zustimmung § 36a BauGB
Innenbereichssatzungen
· Klarstellungssatzung
· Entwicklungssatzung
· Ergänzungssatzung
· Verfahrensvorschriften
· Praktische Anwendungsbeispiele
REFERENTEN:
Herr Jörg Finkeldei, Ministerialrat,
Leiter des Referats Städtebaurecht im Ministerium für Infrastruktur und
Landesplanung des Landes Brandenburg, Potsdam
Herr Dipl.-Ing. Ken
Gericke, Leiter des Fachbereichs Stadtplanung und Vermessung in der
Landeshauptstadt Magdeburg;
langjähriger Dozent in Seminaren am Institut für Städtebau Berlin und Prüfer
beim Oberprüfungsamt für das technische Referendariat im Fachbereich Städtebau
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
338,00 EUR (USt-frei)
für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
165,00 EUR (USt-frei)
für Auszubildende und Vollzeitstudierende
395,00 EUR (USt-frei)
für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0020ST
Seminarthema: § 34
BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben im nicht (qualifiziert) beplanten Innenbereich
Termin: 05.10.2026;
09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Halle,
Köthener Straße 33a, 06118 Halle (Saale)
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.