SEMINARZIELE:
Mit dem
Bau-Turbo-Gesetz, das am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, wurden
zentrale rechtliche Grundlagen geschaffen, um Wohnungsbauverfahren spürbar zu
beschleunigen. Die neuen Regelungen erweitern die kommunalen
Handlungsspielräume deutlich, erfordern jedoch eine verantwortungsvolle,
rechtssichere und an die lokalen Bedingungen angepasste Anwendung.
Dabei müssen
sowohl unterschiedliche kommunale
Ausgangslagen – von innerstädtischer Verdichtung bis zu ländlichen
Räumen – als auch verschiedene
Verwaltungsstrukturen berücksichtigt werden. Ob kreisfreie Stadt,
Kommune mit eigener Bauaufsicht oder Gemeinde, die auf die Bauaufsichtsbehörde
des Landkreises angewiesen ist: Zuständigkeiten, interne Prüfprozesse und
politische und gemeindliche Beteiligungen müssen klar definiert sein, um die
straffen Fristen insbesondere im neuen Zustimmungsverfahren nach § 36a BauGB
einzuhalten.
Zudem können
die neuen Entscheidungswege Änderungen
der Hauptsatzung erforderlich machen, etwa zur Übertragung von
Entscheidungskompetenzen oder zur Festlegung verbindlicher Abläufe. Insgesamt
stellen die Neuregelungen hohe Anforderungen an die kommunale Steuerung, bieten
aber zugleich Chancen für eine zügigere Wohnraumentwicklung.
Insgesamt
verlangen die Neuregelungen damit nicht nur juristische Expertise, sondern auch
eine vorausschauende organisatorische Weiterentwicklung der kommunalen
Verwaltungsstruktur. Sie eröffnen Chancen für eine beschleunigte
Wohnraumentwicklung, setzen jedoch zugleich eine professionelle, kohärente und
strategisch ausgerichtete kommunale Steuerung voraus.
Besonders
hervorzuheben sind die neu gefassten Regelungen zu Befreiungen, Abweichungen,
Zustimmungserfordernissen sowie zum Umgang mit Lärmkonflikten:
·
Der
neue § 246e BauGB ermöglicht als befristete „Experimentierklausel“ bis zum 31.
Dezember 2030 praxisnahe Abweichungen vom Planungsrecht für bestimmte
Wohnraumvorhaben.
·
Im
unbeplanten Innenbereich wurde durch eine Erweiterung des Anwendungsbereichs
des § 34 BauGB ein größerer Spielraum für Abweichungen vom Einfügungsgebot
geschaffen.
·
Auch
im Außenbereich – also außerhalb beplanter Gebiete und im nicht im Zusammenhang
bebauten Ortsteil – sollen neue Wohnbauentwicklungen erleichtert werden.
·
Ergänzend
wurden Anpassungen im Zusammenhang mit Abweichungen von der TA
Lärm vorgenommen, die insbesondere bei innerstädtischen
Verdichtungsprojekten erhebliche Relevanz besitzen.
Eine der
praxisrelevantesten Neuerungen betrifft das Zustimmungsverfahren gemäß § 36a
BauGB, das die bisherige Bauleitplanung im Einzelfall ersetzt, ohne die
kommunale Planungshoheit einzuschränken. Kommunen erteilen ihre Zustimmung
künftig dann, wenn das Vorhaben mit ihren städtebaulichen Entwicklungszielen
vereinbar ist. Diese Pflicht zur Abgabe einer qualifizierten Entscheidung –
verbunden mit straffen Fristen – wirft für die Verwaltungspraxis zahlreiche
anspruchsvolle Fragen auf.
Dieses
Seminar bietet Ihnen einen fundierten Überblick über die Neuregelungen, schafft
Orientierung für deren rechtssichere Anwendung und unterstützt Sie dabei,
kommunale Entwicklungsinteressen klar, nachvollziehbar und handhabbar zu
gestalten.
SEMINARINHALTE:
1. Neuer
Rechtsrahmen des Bau-Turbo-Gesetzes
2.
Abweichungsmöglichkeiten nach § 246e BauGB
3.
Erweiterte Spielräume im Innenbereich (§ 34 BauGB)
4.
Wohnraum im Außenbereich
5. TA Lärm – neue Abweichungsregelungen
6. Das
neue Zustimmungsverfahren nach § 36a BauGB
7.
Städtebauliche Leitlinien für die gemeindliche Zustimmung und ihre praktische
Umsetzung
8.
Umgang mit Ablehnungen und Konfliktfällen
REFERENTEN:
Herr Dipl.-Ing. Ken Gericke, Leiter
des Fachbereichs Stadtplanung und Vermessung in der Landeshauptstadt Magdeburg; Teilnehmende Kommune am Umsetzungslabor „Bauturbo“ des Bundesbauministeriums, langjähriger Dozent in
Seminaren am Institut für Städtebau Berlin und Prüfer beim Oberprüfungsamt für
das technische Referendariat im Fachbereich Städtebau.
Herr Dr. Jens Wahlhäuser, Ministerialrat, Referat
"Angelegenheiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen", Bundeskanzleramt; Mitautor u. a. der BauGB-Kommentare „Schrödter
(Hrsg.)“ und „Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger“; Lehrbeauftragter an der
Leibniz-Universität Hannover
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
338,00 EUR (USt-frei)
für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
165,00 EUR (USt-frei)
für Auszubildende und Vollzeitstudierende
395,00 EUR (USt-frei)
für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0018ST
Seminarthema: Bau-Turbo: „Gesetz
zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ und mögliche
Bedeutung für die kommunale Verwaltungspraxis im Land Sachsen-Anhalt
Termin: 05.03.2026;
09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: Gebäude der KVSA:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring
2, 39120 Magdeburg
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.