SEMINARZIELE:

 

In § 34 Abs. 1 BauGB heißt es: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“

 

Diese auf den ersten Blick klare Regelung, wirft bei ihrer konkreten Umsetzung immer wieder Fragen auf:

Anhand welcher Kriterien können Innen- und Außenbereich abgegrenzt werden?

Besteht ein Bebauungszusammenhang?

Wann liegt ein „Ortsteil“ vor?

Wie weit reicht die „nähere Umgebung“?

Wann fügt sich ein Vorhaben ein?

 

Zu diesen und weiteren Fragen sollen Ihnen im Seminar anwendbare Entscheidungskriterien für die Verwaltungspraxis an die Hand gegeben werden.

 

 

SEMINARINHALTE:

 

Einführung

·       Vorhabenzulässigkeit im Bauplanungsrecht

·       Entstehungsgeschichte

 

Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil

·       Relevante Bebauung

·       Bebauungszusammenhang

·       Ortsteilqualität

 

Innenbereichssatzungen

·       Klarstellungssatzung

·       Entwicklungssatzung

·       Einbeziehungs-/ Ergänzungssatzung

 

Das Gebot des Einfügens

·       Abgrenzung der näheren Umgebung

·       Bestimmung der Eigenart

·       Rücksichtnahmegebot

·       Verbot bodenrechtlicher Spannungen

 

Weitere Aspekte

·       Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 34 Abs. 1 BauGB

·       Schutz zentraler Versorgungsbereiche nach § 34 Abs. 3 BauGB

·       Abweichungsmöglichkeiten nach § 34 Abs. 3a BauGB

 

 

REFERENT:

 

Herr Benjamin Herzer, M.Sc., Bauassessor, Sachgebietsleiter „Bauleitplanung, GIS“ und stellvertretender Referatsleiter „Raumordnung, Bauleitplanung“, Thüringer Landesverwaltungsamt, Veröffentlichungen zum Bauplanungs- und Raumordnungsrecht

 

 

 

TEILNAHMEGEBÜHREN:

(einschließlich Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;

die Beantragung von Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc. ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht angeboten.)

 

Eine Rechnung versenden wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.

 

322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen

145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende

382,00 EUR (USt-frei) für Andere

 

 

ANMELDUNG ZUM SEMINAR:

 

Kennziffer:  0015TH

 

Seminarthema:  § 34 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben im nicht (qualifiziert) beplanten Innenbereich

 

Termin: 26.08.2025; 09:30 Uhr - 16:00 Uhr

 

Ort: Augustinerkloster Gotha - Herberge -, Jüdenstraße 27, 99867 Gotha

 

Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.

Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.

 

Möglichkeiten zur Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.