SEMINARZIELE:
In § 34 Abs. 1 BauGB
heißt es: „Innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach
Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung
gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Diese auf den ersten Blick klare Regelung, wirft bei ihrer konkreten
Umsetzung immer wieder Fragen auf:
Anhand welcher Kriterien können Innen- und Außenbereich abgegrenzt
werden?
Besteht ein
Bebauungszusammenhang?
Wann liegt ein
„Ortsteil“ vor?
Wie weit reicht die
„nähere Umgebung“?
Wann fügt sich ein
Vorhaben ein?
Zu diesen und weiteren
Fragen sollen Ihnen im Seminar anwendbare Entscheidungskriterien für die
Verwaltungspraxis an die Hand gegeben werden.
SEMINARINHALTE:
Einführung
· Vorhabenzulässigkeit im Bauplanungsrecht
· Entstehungsgeschichte
Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil
· Relevante Bebauung
· Bebauungszusammenhang
· Ortsteilqualität
Innenbereichssatzungen
· Klarstellungssatzung
· Entwicklungssatzung
· Einbeziehungs-/ Ergänzungssatzung
Das Gebot des Einfügens
· Abgrenzung der näheren Umgebung
· Bestimmung der Eigenart
· Rücksichtnahmegebot
· Verbot bodenrechtlicher Spannungen
Weitere Aspekte
· Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 34 Abs. 1 BauGB
· Schutz zentraler Versorgungsbereiche nach § 34 Abs. 3 BauGB
· Abweichungsmöglichkeiten nach § 34 Abs. 3a BauGB
REFERENT:
Herr Benjamin Herzer, M.Sc., Bauassessor, Sachgebietsleiter „Bauleitplanung, GIS“ und
stellvertretender Referatsleiter „Raumordnung, Bauleitplanung“, Thüringer
Landesverwaltungsamt, Veröffentlichungen zum Bauplanungs- und Raumordnungsrecht
TEILNAHMEGEBÜHREN:
(einschließlich
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Pausengetränken und Mittagessen;
die Beantragung von
Anerkennungen unserer Seminare durch Architektenkammern, Ingenieurkammern etc.
ist nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und wird von uns nicht
angeboten.)
Eine Rechnung versenden
wir im Regelfall innerhalb von 10 Tagen nach Durchführung des Seminars.
322,00 EUR (USt-frei) für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen
145,00 EUR (USt-frei) für Auszubildende und Vollzeitstudierende
382,00 EUR (USt-frei) für Andere
ANMELDUNG ZUM SEMINAR:
Kennziffer: 0015TH
Seminarthema: § 34
BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben im nicht (qualifiziert) beplanten Innenbereich
Termin: 26.08.2025;
09:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ort: Augustinerkloster Gotha - Herberge -, Jüdenstraße
27, 99867 Gotha
Anmelde- und Stornofrist: Grundsätzlich ist Ihre Anmeldung immer bis 2 Wochen vor dem
Seminartermin möglich. Zu diesem Zeitpunkt entscheiden wir über die geeignete
Seminarraumgröße bzw. bei Seminaren mit nur wenigen Anmeldungen über die
Durchführbarkeit. Sie können sich auch kurzfristig bis wenige Tage vor dem
Seminartermin anmelden, sofern es dann im Seminarraum noch freie Plätze gibt.
Um Ihnen eine frühzeitige Anmeldung zu erleichtern, haben Sie bei uns
die Möglichkeit, noch bis 7 Tage vor dem gebuchten Seminartermin Ihre
Anmeldung ohne Angabe von Gründen kostenlos (per E-Mail) zu stornieren.
Möglichkeiten zur
Anmeldung finden Sie oben und unten auf dieser Webseite.